Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,993
VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847 (https://dejure.org/1994,993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 AS 94.3847 (https://dejure.org/1994,993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 AS 94.3847 (https://dejure.org/1994,993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 167
  • BayVBl 1995, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Dies kommt etwa im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht, wenn unmittelbare Gefahren für wichtige Rechtsgüter bestehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.12.1994 - 11 AS 94.3847 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2009 - 5 B 1265/09 - Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., § 80 Rdnr. 86).
  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.3847).

    Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 14.2.2004 - 11CS 05.1504; BayVGH, B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.3847), der sich das Gericht anschließt, kommt im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis in der Regel nur dann in Betracht, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass der Betroffene nicht bzw. nicht mehr fahrungeeignet ist oder sich abschätzen lässt, dass das von ihm ausgehende Gefahrenpotenzial nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt.

  • OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

    25, und vom 21.6.1995 - 9 R 14/95 -, n.v.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 20.10.1994, ZfS 1995, 239; VGH Kassel, Beschluss vom 8.7.2002, ESVGH 52, 236, und - zusammenfassend - Grote in Kodal, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 24 Rdnr. 75.2 m.w.N., zutreffend ausgeführt hat - darauf wird Bezug genommen -, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 32 Abs. 1 BO Kraft über den Standort der einzelnen Haltestelle für Linienbusse im Rahmen der allgemeinen Gesetze nach ihrem planerischen Ermessen, wobei vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht